Wie Sie die KfW-Förderung für Einbruchschutz optimal für sich nutzen

Sie wollen Ihre Fenster und Türen einbruchsicherer machen? Dann sind wir von der Müller Fensterbau GmbH aus Stuttgart Ihr kompetenter Partner, um effektive Einbau- und Umbaumaßnahmen für mehr Einbruchschutz zu planen und auszuführen. Wussten Sie zudem, dass moderner Einbruchschutz auch durch die KfW gefördert wird? Bei uns erhalten Sie ausführliche Informationen über die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen bei Ihrer Immobilie.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert über das Programm 455-E Maßnahmen, die vor Einbruch schützen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, die einbruchhemmend sind
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Systeme zur Nachrüstung von Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Kastenriegelschlösser oder Türzusatzschlösser
  • Systeme zur Nachrüstung von Fenstern und Fenstertüren, z. B. abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen
  • Gitter-, Klapp- und Rollläden, die einbruchhemmend sind
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik mit Einbruchmeldefunktion

Die Arbeiten und Umbaumaßnahmen müssen dabei von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Auch die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein. Ist dies der Fall, werden auch die verschiedenen Nebenarbeiten gefördert.

KfW Förderung dargestellt auf Würfeln
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Welche Höhe der Förderung Sie erwarten können

Bei einem Vorhaben im Rahmen des Programms 455-E übernimmt die KfW für die ersten 1000 Euro 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Belaufen sich die Kosten auf über 1000 Euro, werden für folgende Summen 10 Prozent übernommen. 

Die Kosten der Maßnahmen müssen mindestens 500 Euro betragen, allerdings werden höchstens 15.000 Euro gefördert. Pro Wohnung sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich, wenn der KfW-Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Anspruch genommen wird. 

Wann kann keine Förderung in Anspruch genommen werden?

Für gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, ebenso wie für Ferienhäuser und Ferienwohnungen kann die KfW Förderung nicht in Anspruch genommen werden. Auch einbruchhemmende Folien für Verglasungen und Infraschallanlagen werden nicht gefördert. 

Falls baugebundene Assistenzsysteme verbaut werden sollen, wie beispielsweise Gegensprechanlagen und Kamerasysteme, kann dies nicht über das Programm KfW 455-E gefördert werden, dafür aber über das Programm der Barrierereduzierung (455-B).

So können Sie die Förderung beantragen

Gerne planen wir mit Ihnen zusammen die passenden Ein- und Umbaumaßnahmen des Einbruchschutzes für Ihre Immobilie. Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Beantragung der KfW-Förderung unterstützen. 

Der Antrag sollte auf jeden Fall vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen. Sinnvoll ist es auch, die geplanten Maßnahmen zusammen mit der Polizei zu überprüfen. Dafür können Sie Beratungsstellen der Polizei in Anspruch nehmen. Auch online finden Sie Informationen der Polizei über geeigneten Einbruchschutz.

Falls weitere Maßnahmen geplant sind, sollten Sie direkt überprüfen, ob vielleicht noch weitere Förderungen der KfW beantragt werden können. So können Sie eventuell höhere Fördergelder erhalten und mehrere Förderprodukte miteinander kombinieren.

Wurde der Antrag genehmigt, müssen Sie nur noch Ihre Identität nachweisen. Danach können Sie sämtliche Rechnungen im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme online erfassen und hochladen. Der Investitionszuschuss wird dann an Sie ausgezahlt.