Für Objekte unter Denkmalschutz gelten besonders strenge Auflagen, wenn eine Modernisierung oder Sanierung des Bauwerks gewünscht ist. Von Art und Umfang der Erlaubnis bis zur Förderung und der Auswahl geeigneter Materialien sind diverse Aspekte zu beachten. Die wichtigsten haben wir für Sie kompakt zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Planung und Genehmigung der Komplettsanierung
- Auflagen beachten und verstehen
- Förderung für die Sanierung nutzen
- Zusammenarbeit mit Fachbetrieb unerlässlich
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sanierung eines Denkmalobjekts ist fast immer an eine behördliche Genehmigung und strenge Auflagen gebunden.
- Der Erhalt des ursprünglichen Zustands steht im Vordergrund, was sich in Materialien und Arbeitsweisen widerspiegelt.
- Die Durchführung durch einen erfahrenen Handwerksbetrieb ist obligatorisch, die Kosten werden hierbei teilweise gefördert.
Planung und Genehmigung der Komplettsanierung
Einem Gebäude unter Denkmalschutz wird eine besondere kulturelle, bauliche oder historische Bedeutung zugeschrieben. Mit der Auszeichnung als Baudenkmal verdeutlicht die zuständige Behörde, dass das Objekt in seiner aktuellen Form für die Nachwelt zu erhalten ist. Entsprechend ist ein enger Rahmen bei der Modernisierung oder Sanierung des Gebäudes zu beachten.
Als Eigentümer oder Eigentümerin, der oder die eine Komplettsanierung plant, sollte möglichst frühzeitig ein Kontakt zur zuständigen Behörde gesucht werden. Nahezu jede bauliche Veränderung ist genehmigungspflichtig. Je nach Einzelfallprüfung kann eine unbeschränkte Erlaubnis oder Teil-Erlaubnis erteilt werden, auch das Verweigern der Erlaubnis ist denkbar. Anstelle einer Komplettsanierung muss hier mit kleineren Nachbesserungen gearbeitet werden.
Auflagen beachten und verstehen
In Zeiten der energetischen Sanierung ist es verständlich, dass Eigentümer und Eigentümerinnen Ihre Immobilie fit für die Zukunft machen möchten. Dass hierbei mögliche Einschränkungen gelten, sollte im Idealfall schon vor dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie verstanden werden. In dieser Phase lässt sich bereits abschätzen, in welchem Umfang zukünftige Sanierungen überhaupt erlaubt sein könnten.
Selbst wenn die Erlaubnis erteilt wird, sollten sich Eigentümer und Eigentümerinnen auf eine teurere Sanierung als bei Neubauten einstellen. Die fachgerechte Sanierung setzt je nach Immobilie Spezialwissen von Architekten und Architektinnen sowie Handwerkern und Handwerkerinnen voraus. Auch bei der Auswahl geeigneter Materialien muss der Originalzustand des Objekts beachtet werden, was zu teureren Anschaffungen für Baustoffe und Hilfsmittel führen kann.
Förderung für die Sanierung nutzen
Ein wichtiger Lichtblick für betroffene Eigentümer und Eigentümerinnen: In vielen Fällen sind die Sanierungskosten nicht alleine zu tragen. Speziell bei energetischen Maßnahmen lässt sich auf Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über die BAFA oder auf eine Förderung von Städten und Gemeinden zurückgreifen.
Die Förderung bezieht sich im Regelfall auf Einzelmaßnahmen, beispielsweise den Einbau einer neuen Heiztechnik oder die Isolation von Fenstern und Dächern. Sollte es zu einer Komplettsanierung kommen, wird der Eigentümer bzw. die Eigentümerin weiterhin einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Ein Trostpflaster: Die Kosten lassen sich über mehrere Jahre hinweg als Absetzung für Abnutzung (AfA) beim Finanzamt geltend machen.
Zusammenarbeit mit Fachbetrieb unerlässlich
Letztlich sind alle Arbeiten an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie fachgerecht und professionell durchzuführen. Hier stehen wir von Müller Fensterbau Ihnen als Partner für die Komplettsanierung in Stuttgart und Umgebung vertrauensvoll zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir vor Ort eine Einschätzung über Art und Aufwand einer möglichen Sanierung geben können.