Title: Denkmalobjekte sanieren: Das ist zu beachten
Author: RegioHelden
Published: 11. März 2024
Last modified: 4. Februar 2025

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# Denkmalobjekte sanieren: Das ist zu beachten

 Veröffentlicht am 11. März 20244. Februar 2025

Für Objekte unter Denkmalschutz gelten **besonders strenge Auflagen**, wenn eine
Modernisierung oder Sanierung des Bauwerks gewünscht ist. Von **Art und Umfang der
Erlaubnis** bis zur Förderung und der Auswahl geeigneter Materialien sind diverse
Aspekte zu beachten. Die wichtigsten haben wir für Sie kompakt zusammengestellt.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.qualitaetsfenster.com/denkmalobjekte-sanieren-das-ist-zu-beachten/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Planung und Genehmigung der Komplettsanierung](https://www.qualitaetsfenster.com/denkmalobjekte-sanieren-das-ist-zu-beachten/?output_format=md#planung-und-genehmigung)
 3. [Auflagen beachten und verstehen](https://www.qualitaetsfenster.com/denkmalobjekte-sanieren-das-ist-zu-beachten/?output_format=md#auflagen-beachten-und-verstehen)
 4. [Förderung für die Sanierung nutzen](https://www.qualitaetsfenster.com/denkmalobjekte-sanieren-das-ist-zu-beachten/?output_format=md#foerderung-fuer-sarnierung-nutzen)
 5. [Zusammenarbeit mit Fachbetrieb unerlässlich](https://www.qualitaetsfenster.com/denkmalobjekte-sanieren-das-ist-zu-beachten/?output_format=md#zusammenarbeit-mit-fachbetrieb)

![Sanierung eines Denkmalobjekts](https://www.qualitaetsfenster.com/wp-content/uploads/
sites/6050/2024/03/wohnungsrenovierung-leeres-zimmer-vor-und-nach-der-1.jpg)

hanohiki – stock.adobe.com

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Sanierung eines Denkmalobjekts ist fast immer an eine behördliche Genehmigung
   und strenge Auflagen gebunden.
 * Der Erhalt des ursprünglichen Zustands steht im Vordergrund, was sich in Materialien
   und Arbeitsweisen widerspiegelt.
 * Die Durchführung durch einen erfahrenen Handwerksbetrieb ist obligatorisch, die
   Kosten werden hierbei teilweise gefördert.

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## Planung und Genehmigung der Komplettsanierung

Einem Gebäude unter Denkmalschutz wird eine besondere** kulturelle, bauliche oder
historische Bedeutung** zugeschrieben. Mit der Auszeichnung als Baudenkmal verdeutlicht
die zuständige Behörde, dass das Objekt in seiner aktuellen Form für die Nachwelt
zu erhalten ist. Entsprechend ist ein **enger Rahmen bei der Modernisierung oder
Sanierung **des Gebäudes zu beachten.
Als Eigentümer oder Eigentümerin, der oder
die eine Komplettsanierung plant, sollte möglichst frühzeitig ein **Kontakt zur 
zuständigen Behörde **gesucht werden. Nahezu jede bauliche Veränderung ist genehmigungspflichtig.
Je nach Einzelfallprüfung kann eine **unbeschränkte Erlaubnis oder Teil-Erlaubnis**
erteilt werden, auch das Verweigern der Erlaubnis ist denkbar. Anstelle einer Komplettsanierung
muss hier mit kleineren Nachbesserungen gearbeitet werden.

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## Auflagen beachten und verstehen

In Zeiten der **energetischen Sanierung** ist es verständlich, dass Eigentümer und
Eigentümerinnen Ihre Immobilie fit für die Zukunft machen möchten. Dass hierbei **
mögliche Einschränkungen **gelten, sollte im Idealfall schon vor dem Erwerb einer
denkmalgeschützten Immobilie verstanden werden. In dieser Phase lässt sich bereits
abschätzen, in welchem Umfang **zukünftige Sanierungen** überhaupt erlaubt sein 
könnten.

Selbst wenn die Erlaubnis erteilt wird, sollten sich Eigentümer und Eigentümerinnen
auf eine **teurere Sanierung als bei Neubauten** einstellen. Die fachgerechte Sanierung
setzt je nach Immobilie Spezialwissen von Architekten und Architektinnen sowie Handwerkern
und Handwerkerinnen voraus. Auch bei der **Auswahl geeigneter Materialien** muss
der Originalzustand des Objekts beachtet werden, was zu teureren Anschaffungen für
Baustoffe und Hilfsmittel führen kann.

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## Förderung für die Sanierung nutzen

Ein wichtiger Lichtblick für betroffene Eigentümer und Eigentümerinnen: In vielen
Fällen sind die **Sanierungskosten nicht alleine zu tragen**. Speziell bei energetischen
Maßnahmen lässt sich auf Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über
die BAFA oder auf eine Förderung von Städten und Gemeinden zurückgreifen.

Die Förderung bezieht sich im Regelfall auf **Einzelmaßnahmen**, beispielsweise 
den Einbau einer neuen Heiztechnik oder die Isolation von Fenstern und Dächern. 
Sollte es zu einer Komplettsanierung kommen, wird der Eigentümer bzw. die Eigentümerin
weiterhin einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Ein Trostpflaster: Die Kosten
lassen sich über mehrere Jahre hinweg als **Absetzung für Abnutzung (AfA)** beim
Finanzamt geltend machen.

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## Zusammenarbeit mit Fachbetrieb unerlässlich

Letztlich sind alle Arbeiten an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie **fachgerecht
und professionell** durchzuführen. Hier stehen wir von Müller Fensterbau Ihnen als
Partner für die [Komplettsanierung in Stuttgart](https://www.qualitaetsfenster.com/komplettsanierung/)
und Umgebung vertrauensvoll zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir **vor Ort
eine Einschätzung** über Art und Aufwand einer möglichen Sanierung geben können.

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